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Zweck des Vereins ist die Erhaltung, Pflege und Förderung des überlieferten
karnevalistischen Brauchtums in kulturhistorischer Bedeutung, in der Achtung von Sitte
und Moral und zur Bekämpfung aller Auswüchse und Verzerrungen.
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder
auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
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Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das
Vermögen des Vereins an die Gemeinde Dorfprozelten, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (z. B.
Jugendförderung in Kindergärten, Schulen und Vereinen) zu verwenden hat.
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