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Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die gewillt ist, aktiv und
ehrenamtlich an der Verwirklichung des Vereinszwecks mitzuarbeiten. Ferner kann der
Vorstand in begründeten Fällen die Mitgliedschaft juristischer Personen zulassen und
deren Mitgliedsbeitrag gesondert festlegen.
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Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den
Namen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Antragstellers enthalten.
Ferner soll er die Kontoverbindung und die Ermächtigung zum Einzug der fälligen
Vereinsbeiträge enthalten. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen
Vertreters erforderlich.
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Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen versehen werden soll,
kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats
ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. Über die
Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
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