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- Dem Vorstand gehören an
- der 1. Vorsitzende
- der 2. Vorsitzende
- der Schatzmeister
- der Schriftführer
- der Jugendwart
- der Vergnügungswart
- der Pressewart
- sowie vier Beisitzer, wobei die Anzahl der Beisitzer von der Mitgliederversammlung erhöht oder ermäßigt werden kann.
- Ferner gehört dem Vorstand mit Stimmrecht der Sitzungspräsident an, der wiederum vom Vorstand für die Dauer eines Geschäftsjahres ernannt wird.
- Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. und den 2. Vorsitzenden, die jeweils einzelvertretungsberechtigt sind, vertreten.
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