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Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie
nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor
allem folgende Aufgaben:
- Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der
Tagesordnungen.
- Einberufung der Mitgliederversammlungen.
- Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen.
- Buchführung und Erstellung eines Jahresberichts.
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In allen wichtigen Angelegenheiten, welche grundsätzliche Bedeutung für den
Verein haben, sollte der Vorstand die Meinung der Mitgliederversammlung
einholen (soweit dies tunlich ist).
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Dem Sitzungspräsidenten (im Verhinderungsfall dem 1. und dem 2. Vorsitzenden)
wird das Recht eingeräumt, Reden, Vorträge und Lieder, die für öffentliche
Veranstaltungen vorgesehen sind, zu prüfen und sie abzulehnen (insbesondere,
wenn sie geeignet sind, in moralischer, ethischer, politischer oder religiöser
Beziehung Anstoß zu erregen). Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand.
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Der Vorstand kann für gewisse Vereinsangelegenheiten (z.B. Faschings-Umzug,
Prunksitzung, Faschings-Ball, Bunte Abende und dergleichen) besondere
Arbeitsausschüsse bilden und deren Vorsitzende auswählen. Diese Ausschüsse
haben nur beratende Funktion.
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Zur Durchführung seiner Aufgaben und zur Verwirklichung der satzungsmäßigen
Ziele des Vereins ist der Vorstand ermächtigt, Ordnungen (z.B. Jugendordnung,
Finanzordnung, Geschäftsordnung, Ehrenordnung o.ä.) zu erlassen. Die Ordnungen
werden vom Vorstand mit 2/3 Mehrheit beschlossen.
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