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Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung auf die
Dauer von zwei Jahren gewählt; sie bleiben bis zur satzungsmäßigen Neuwahl der
Vorstandsmitglieder im Amt. Jedes Vorstandsmitglied (mit Ausnahme der Beisitzer)
ist einzeln zu wählen. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder. Die Wahlen werden
nach folgenden Regeln gestaffelt durchgeführt:
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In den Jahren mit ungerader Jahreszahl werden der 1. Vorsitzende, der
Schatzmeister, der Jugendwart, der Pressewart sowie die Hälfte der Beisitzer
gewählt.
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In den Jahren mit gerader Jahreszahl werden der 2. Vorsitzende, der
Schriftführer, der Vergnügungswart sowie die Hälfte der Beisitzer gewählt.
Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds vor Ablauf der Wahlperiode ist der
Vorstand berechtigt, ein Vereinsmitglied mit der Wahrnehmung des betreffenden
Amtes bis zur satzungsmäßigen Neuwahl zu betrauen.
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