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Mindestens einmal im Jahr, möglichst im zweiten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einer Woche einberufen. Die Tagesordnung wird vom Vorstand festgesetzt.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt entweder schriftlich durch einfachen Brief oder durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Dorfprozelten und Anschlag im Nachrichtenkasten des Vereins.
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