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Jedes Mitglied kann bis spätestens drei Tage vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim
Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die
Tagesordnung gesetzt werden. Der Versammlungsleiter- hat zu Beginn der
Mitgliederversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen. Über Anträge auf
Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden,
beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annnahme des Antrags ist eine Mehrheit von zwei
Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
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